Medizin­lexikon

Masern

Die Masern sind eine kindliche Infektionskrankheit durch das Masernvirus (=Morbillivirus). Diese Viren sind sehr infektiös und werden durch Sekrete aus dem Mund und der Nase von Patienten übertragen (sog. Tröpfcheninfektion durch Husten, Sprechen, Niessen). Die Viren befallen zunächst die Schleimhäute im Mund und Rachen (=Oropharynx). Danach können Haut, Lunge, Ohren, Kehlkopf oder das Gehirn infiziert werden.

Der Verlauf der Masernerkrankung wird in vier Stadien eingeteilt:

  1. Inkubationsstadium (1. - 8. Tag nach der Ansteckung durch einen erkrankten Patienten): In diesem Stadium sind die infizierten Menschen beschwerdefrei (=symptomfrei).

  2. Prodromalstadium (=katarrhalisches Stadium, 9. - 12. Tag nach der Ansteckung): In diesem Stadium treten erste Krankheitszeichen (sog. prodromale Symptome) auf: Nasenschleimhaut-entzündung (=Rhinitis), Augenbindehautentzündung (=Konjunktivitis), Fieber (über 39,0 Grad Celsius), Husten, Müdigkeit, aufgedunsenes Gesicht und Ausschlag an der Mundschleimhaut (sog. ?Kalkspritzer? =Koplik-Flecken =Enanthem).

  3. Exanthemstadium (13. - 18. Tag nach der Ansteckung): Nach einem kurzen Fieberabfall tritt erneut ein Fieberanstieg auf. Es kommt hinter den Ohren, dann über den Kopf und den gesamten Körper zu fleckförmigen, unterschiedlich großen, roten und leicht erhabenen Hautausschlägen (=Exanthem). Diese Hautentzündungen heilen nach fünf Tagen von oben nach unten ab. Komplikationen der Masernerkrankung sind Lungenentzündung (=Pneumonie), Mittelohrentzündung (=Otitis media) und Gehirnentzündung (=Enzephalitis).

  4. Rekonvaleszenzstadium (19. - 29. Tag nach der Ansteckung): Der Patient erholt sich von der Infektion. Nach dieser Erkrankung ist der Patient lebenslang vor  einer 2. Ansteckung geschützt.

Der behandelnde Arzt wird zunächst den Mund sowie die Haut ansehen (=inspizieren) und bei weiteren Beschwerden auch andere Organe untersuchen. Die Infektion wird durch Antikörper im Blut (=IgM-Antikörper) gegen das Masernvirus nachgewiesen. Das Virus selbst kann heute medikamentös noch nicht behandelt werden; aus diesem Grunde erfolgt eine medikamentöse Linderung der Beschwerden (=symptomatische Therapie, z.B. durch fiebersenkende Medikamente). Der Kranke sollte zuhause bleiben und körperlich geschont werden.

Eine Vorbeugung ist durch eine erste Impfung mit lebenden, jedoch abgeschwächten Viren (sog. aktive Immunisierung) zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat sinnvoll. Die zweite Impfung findet im 18. bis 23. Lebensmonat statt. Es erfolgt eine Kombinationsimpfung gegen Masern ? Mumps ? Röteln. Die Impfung verhindert schwere Komplikationen der Masernerkrankung. Bei ungeimpften Personen ist nach dem Viruskontakt eine Vorbeugung durch eine Injektion mit schützenden Bluteiweißen (=Immunglobulin G) möglich (sog. passive Immunisierung). Eine Ansteckungsfähigkeit besteht 5 Tage vor und bis zu 4 Tage nach dem Auftreten der Hautausschläge. Erkrankte Kinder müssen aus Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen) ferngehalten werden. Die Leitung ist zu informieren. Ein erneuter Besuch ist frühestens fünf Tage nach dem Ausbruch des Hautausschlages möglich. Die Zulassung erfolgt nach ärztlichem Urteil ohne schriftliches Attest. Kontaktpersonen der Erkrankten sollten, wenn sie nicht geimpft sind oder früher erkrankt waren, für zwei Wochen keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Das Gesundheitsamt muß bei einem Krankheitsverdacht oder einer gesicherten Masernerkrankung informiert werden.

Synonyme: Masern, Infektionskrankheit, Morbillivirus
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