Kostenlose Pflegeberatung noch zu wenig bekannt

Fast immer noch unbekannt ist den meisten Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen, dass im Falle einer Bedürftigkeit jedem eine individuelle Beratung kostenlos zusteht. Beraten lassen kann sich jeder in den sogenannten Pflegestützpunkten und auch ein Beratungsgespräch zuhause steht jedem gesetzlich zu. Auch eine telefonische Beratung ist jederzeit möglich, wird aber aus bisheriger Unkenntnis fast nie wahrgenommen. Bereits seit 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Dieser Rechtsanspruch wurde bereits mit der Pflegereform 2008 beschlossen.

Die meisten Betroffenen finden sich im Leistungskatalog der Sozialgesetzgebung nicht zurecht, weil die Transparenz weitgehend fehlt und dieser Bereich immer undurchsichtiger wird. In Pflegestützpunkten erhält man alle wichtigen Antragsformulare, Informationen und konkrete Hilfestellungen, wenn man pflegebedürftig ist oder pflegebedürftige Angehörige hat. Auch wenn die eigene Wohnung altengerecht umgebaut werden soll, beraten die Pflegeberatungskräfte über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse. Die Adresse des nächsten wohnortnahen Beratungsstützpunktes kann beim Senioren-Informationsdienst der Kommune erfragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie aber auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.