Vorsicht vor Konservierungsstoffen in Getränken

Wie jetzt festgestellt wurde, sollten Verbraucher die Konservierungsstoffe E 210 und E 211 möglichst vermeiden, da in Erfrischungsgetränken mit diesen Stoffen das gesundheitsschädliche Benzol enthalten sein kann. Akute Gesundheitsgefahren bestehen zwar nicht, allerdings können langfristige Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden.

Benzol entsteht in Verbindung mit Vitamin C, das in natürlicher Form in Fruchtsäften vorkommt, wenn Erfrischungsgetränken die Konservierungsstoffe Benzoesäure (E 210) oder Natriumbenzoat (E 211) zugesetzt werden. Diese Stoffe werden den Getränken zum Haltbarmachen zugefügt. Ein genauer Blick auf die Inhaltstoffliste der Getränkeflasche gibt für gesundheitsbewusste Verbraucher weiter Auskunft.