Pflege der Eltern von Kindern bezahlt?

Wenn Vater oder Mutter pflegebedürftig sind und in ein Pflegeheim untergebracht werden müssen, dieses aber nicht bezahlen können, müssen die Kinder die Unterbringungskosten aufbringen. Dies gilt immer dann, wenn Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Allerdings tritt die Verpflichtung nur dann in Kraft, wenn die Kinder leistungsfähig sind. Das heißt, sie müssen selbst über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Hierzu gibt es seit kurzem auch neuere Richlinien wo entsprechende Einkommensgrenzen als Grundlagen dienen. Laut vielen Gerichtsurteilen muss den Angehörigen so viel ihres Vermögens belassen werden, wie sie für eine angemessene Altersvorsorge eingeplant haben. Was genau das bedeutet kann nur im Einzelfall geklärt werden. Auskünfte hierüber geben die örtlichen Verbraucherzentralen.