Beinamputierte haben Anspruch auf Badeprothese

Wie jetzt aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) hervorgeht, haben Beinamputierte Anspruch auf eine wasserfeste Badeprothese. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten dafür übernehmen.

Geklagt hatten zwei Betroffene auf  Kostenübernahme für ihre Badeprothesen. Sie benötigten diese zum Schwimmen und für das tägliche Duschen, damit sie sich sicher bewegen können. Das sahen die Richter des BSG ebenso. Maßgeblich sei, dass die Prothese ein sicheres Gehen und Stehen im nassen Umfeld ermöglicht, auch, wenn das Schwimmen in der Halle nicht zu den täglichen Grundbedürfnissen gehöre. Die wasserfeste Prothese dient laut dem Urteil dem "unmittelbaren Behinderungsausgleich", während die von der Kasse angebotenen Kunststoffüberzüge keine gleichwertige Alternative seien (BSG, Az. B 3 KR 2/08 R und B 3 KR 19/08 R).