Berufswahl bei Neurodermitis

Berufswahl bei Neurodermitis

Neurodermitis ist eine chronische Erkrankung, die lebenslang andauern kann. Jugendliche sollten sich deshalb intensiv mit ihrer Berufswahl beschäftigen und ihr die entsprechende Aufmerksamkeit schenken. Patienten mit Neurodermitis sind ungeeignet für staub- und feuchtigkeitsexponierte Berufe. Patienten, die unter einem chronischen Handekzem leiden, sollten zudem keinen Beruf ausüben, bei welchem die Hände übermässig mechanisch belastet werden, oder mit reizenden Stoffen in Kontakt kommen. Meiden Sie Berufe, bei denen die empfindliche Haut mit Wasser, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder chemischen Produkten in Berührung kommt. Auch der Kontakt mit Tieren oder Mehl kann die Haut reizen und Allergien auslösen. Von Neurodermitis Betroffene sollte bei der Wahl ihres Berufes einige Aspekte berücksichtigen. Manche Tätigkeiten bringen eine hohe Hautbelastung mit sich. Zum einen kann sich eine bestehende Neurodermitis verschlechtern, zum anderen können durch die vorbelastete Haut weitere Hauterkrankungen auftreten. So sind z. B. Friseure durch häufigen Kontakt mit Wasser und irritierenden Substanzen wie Dauerwellenflüssigkeit der Gefahr von Hautschäden ausgesetzt. Nicht empfehlenswerte Berufe für Neurodermitiker sind Berufe angefangen von Friseur über medizinische Berufe, Reinigungsberufe, Maurer, Schlosser, Textilarbeiter, Landwirt, Florist, Steinmetz bis hin zum Bäcker. Berufe, bei denen aufgrund der Notwendigkeit häufiger Hautreinigung und/oder dem vermehrten Kontakt mit irritierenden oder allergieauslösenden Stoffen von einer erhöhten Gefährdung für die Haut ausgegangen werden muss, sind ebenfalls abzuraten. Hierzu zählen Berufe wie Körperpflegeberufe (Kosmetikerin, Fußpflegerin), Krankenpflegeberufe, Zahntechniker, Koch, Metallberufe zum Beispiel Metallschleifer oder Dreher und Maler.

Für die Beurteilung, ob ein Betroffener in einem hautbelastenden Beruf besonderen Gefahren für die Haut ausgesetzt ist, steht eine Einteilung nach verschiedenen Kriterien zur Verfügung. Es gibt Kriterien 1., 2. und 3. Ordnung. Treffen bei einem Menschen Kriterien der 1. und 2. Ordnung zu, so sollte vor Beginn der Berufsausübung ein Hautarzt zu Rate gezogen werden.

Zu den Kriterien der 1. Ordnung gehören:

     

  • ausgeprägtes chronisches oder immer wieder auftretendes allergisches Handekzem
  • schwere Neurodermitis mit längerer oder wiederholter Beteiligung der Hände
  • Allergie gegenüber Stoffen, die bei dem geplanten Beruf nicht zu meiden sind
  • berufsbedingte Hauterkrankung, die bereits zur Aufgabe der Tätigkeit geführt hat

Kriterien 2. Ordnung sind:

     

  • Neurodermitis ohne Beteiligung der Hände, vor allem in Ellenbeugen und Kniekehlen
  • leichtes Handekzem
  • allergische Nasenschleimhautentzündung oder allergisch bedingtes Asthma bei Berufen, bei denen eine erhöhte Gefahr der Allergieentwicklung besteht (z. B. bei Bäckern: Mehlstauballergie)
  • Allergie gegen Metallsalze in Kombination mit der Veranlagung zu Neurodermitis

Zu Kriterien der 3. Ordnung gehören an:

     

  • Hinweise für verstärkte Bereitschaft der Haut, auf bestimmte Stoffe (z. B. Wolle, Schweiß) gereizt zu reagieren

Allerdings müssen an Neurodermitis Erkrankte nicht grundsätzlich von entsprechenden Berufen ausgeschlossen sein. Es sollte vielmehr vermehrt auf schützende Maßnahmen, wie . Tragen von schützenden Handschuhen und Reinhalten des Arbeitsplatzes sowie auf eine intensivierte Hautpflege geachtet werden. Somit können manche Berufe bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen auch von Neurodermitikern ausgeübt werden