Verbot für alte Kindersitze

Zukünftig dürfen Kleinkinder und Kinder nur noch in Kindersitzen transportiert werden, die nach 1995 hergestellt wurden. Eltern können an dem ECE-Prüfzeichen erkennen, ob der Kindersitz den gesetzlichen Anforderungen entspreche oder nicht. Steht zu Beginn der Prüfnummer eine 00, 01 oder 02 handelt es sich um ein veraltetes Modell und sollte aus dem Verkehr gezogen werden. Sollten Eltern ihre Kinder dennoch weiterhin in dem veralteten Sitzen fahren lassen, so droht ihnen ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro. Diese neue Änderung in der Straßenverkehrsordnung setzt eine EU-Richtlinie um. Zwar werden die Autokindersitze immer besser, dennoch werden viele Kinder im Fahrzeug nicht richtig gesichert.