Gesundheit aktuell
Damit die Liebe Früchte trägt
Sie wünschen sich Nachwuchs, aber Ihr Kinderwunsch bleibt immer noch unerfüllt? Eine deutschlandweite Aktion macht Paaren Mut, die Lust auf Familie nicht vorschnell aufzugeben!
Rund 2 Millionen Paare in Deutschland leiden unter ungewollter Kinderlosigkeit. Lange Ausbildungszeiten und Verschiebung der Familienplanung auf spätere Lebensabschnitte sind nur einige Gründe für die ungewollte Kinderlosigkeit. Doch heutzutage müssen Paare nicht zwangsläufig auf ein eigenes Kind verzichten. Was viele nicht wissen: Hormonstimulation und die modernen Methoden der künstlichen Befruchtung können heute bis zu 60 Prozent der betroffenen Paare zu einem Kind verhelfen. Die neu gegründete Initiative ?Aktion Wunschkind? möchte allen Paaren wieder Mut machen und über das Tabuthema aufklären. Vom 18. Oktober bis 31. Dezember 2004 informieren und beraten gynäkologische Praxen und auf die Behandlung von unerfülltem Kinderwunsch spezialisierte reproduktionsmedizinische Zentren in Deutschland speziell zum Thema ?Unerfüllter Kinderwunsch?. Fassen Sie sich ein Herz und sprechen Sie offen mit Ihrem Gynäkologen über Ihren Wunsch!
Infos über die Aktion und teilnehmende Praxen und Zentren mit Veranstaltungen, Beratungs-, Telefon- und E-Mail-Sprechstunden finden Sie unter: www.fruchtbar.info
Darüber hinaus bieten bundesweite Telefon- und Internetsprechstunden den Betroffenen die Möglichkeit, sich anonym bei namhaften Experten zu informieren. Denn Unfruchtbarkeit ist kein unabänderliches Schicksal und ein offenes Gespräch mit dem Partner und dem Arzt kann ein erster Schritt zur Lösung des Problems sein.
Wann spricht man von ?Unerfülltem Kinderwunsch??
Von unerfülltem Kinderwunsch spricht man, wenn nach ein bis zwei Jahren ? trotz regelmäßigem und ungeschütztem Geschlechtsverkehr ? noch keine Schwangerschaft eingetreten ist.
Kosten
Trotz Gesundheitsreform erstatten die gesetzlichen Krankenkassen immer noch 50% der Behandlungskosten für bis zu 3 Versuche, wenn u.a. folgende Bedingungen erfüllt sind:
? Sie müssen verheiratet sein
? Frau und Mann dürfen nicht jünger als 25 Jahre sein, die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre sein.
? Es muss ein Behandlungsplan vorliegen, der von der Kasse genehmigt werden muss.
Die Diagnostik der ungewollten Kinderlosigkeit ist grundsätzlich Kassenleistung, ebenso wie die rein medikamentöse Behandlung.
Nach Eintritt einer Schwangerschaft besteht erneut Anspruch auf 50%ige Kostenübernahme.
Die privaten Krankenversicherungen haben unterschiedliche Tarife. Am besten Sie erkundigen sich vorab, ob in Ihrem Fall die Versicherung für die Kosten aufkommt.
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