Kastration der Hündin

Kastration der Hündin

Zu den am häufigsten in der Kleintierpraxis standardmäßig durchgeführten Operationen zählt die Kastration (Ovariohysterektomie) der Hündin. Bei diesem Eingriff, der unter Vollnarkose durchgeführt wird, werden sowohl die Eierstöcke als auch die Gebärmutter der Hündin entfernt. Im Gegensatz zu vielen anderen Operationen besteht in der Regel zum Zeitpunkt des Eingriffes keine zwingende medizinische Indikation, es handelt sich also um eine prophylaktische Operation. Gerade deshalb herrscht unter Patientenbesitzern eine große Unsicherheit bezüglich dieses Eingriffs. Die in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellten Fragen sind:

  • "Welche Vorteile bietet eine solche Operation?"
  • "Wann ist der beste Zeitpunkt, meine Hündin kastrieren zu lassen?"
  • "Mit welchen Nachteilen oder Nebenwirkungen muss ich rechnen?"

Der erste Vorteil der Kastration ist recht offensichtlich: die normalerweise 1-2 Mal jährlich auftretende Läufigkeit mit den damit einhergehenden Problemen, wie Blutungen, Verhaltensänderungen, aufdringlichen Rüden und der Gefahr einer ungewollten Trächtigkeit, unterbleibt vollständig. Des Weiteren können spätere Probleme wie Entzündungen der Gebärmutter (Pyometra) oder Tumoren des weiblichen Genitaltrakts nicht mehr auftreten. Auch so genannte Scheinträchtigkeiten nach einer Läufigkeit unterbleiben nach der Operation.

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil stellt, je nach Zeitpunkt der Kastration, das deutlich sinkende Risiko, im Laufe des Lebens an Gesäugetumoren zu erkranken. Wird der Eingriff vor der ersten Läufigkeit durchgeführt minimiert sich dieses Risiko auf 0,5% im Vergleich zu unkastrierten Hündinnen. Bei einer solchen so genannten Frühkastation wird allerdings von vielen Besitzern ein lebenslang fortdauerndes welpenhaftes Verhalten bemängelt. Jedoch sinkt auch bei einer Kastration nach der ersten Läufigkeit das Risiko um etwa 70-90% (nach der 2.-3. Läufigkeit hat eine Kastration keinen Einfluss mehr auf die Mammatumor-Bildung). Daher wird bei dienstlich genutzten Hündinnen (Rettungshunden, Schutzhunden oder Blindenhunden) in der Regel eine Kastration nach der ersten Läufigkeit bevorzugt.

Sollten Sie eine derartigen Eingriff für Ihren Vierbeiner in Betracht ziehen erscheint daher, je nach persönlicher Präferenz, entweder der Zeitraum vor oder aber ein Zeitpunkt etwa 3 Monate nach der 1. Läufigkeit als ideal. Eine Kastration kurz vor, während oder kurz nach der Hitze sollte aufgrund einer hormonell erhöhten Blutungsneigung möglichst vermieden werden.

Eine der unangenehmsten Nebenwirkungen eines derartigen Eingriffs stellt eine hormonell bedingte Inkontinenz dar, die vor allem bei großen Hündinnen über 20kg Körpergewicht auftreten kann (wissenschaftliche Studien belegen eine Häufigkeit zwischen 10% bei kleinen und 30% bei sehr großen Hunderassen). Eine solche hormonell bedingte Inkontinenz lässt sich zwar medikamentell in aller Regel gut beheben, erfordert aber gleichzeitig meist eine lebenslange Medikamentengabe.

Des Weiteren haben Untersuchungen belegt, dass die meisten Hündinnen nach der Kastration zu einem gesteigerten Appetit bei gleichzeitig gesteigerter Futterverwertung neigen. Als Halter sollte daher, besonders bei kastrierten Hündinnen darauf geachtet werden, dass diese nicht "in die Breite gehen".

Als dritter, gelegentlich auftretender Nachteil sollten Fellveränderungen in Form eines übermäßigen Wachstums der Wollhaare ("Welpenfell") oder Haarausfalls in der Flankengegend erwähnt werden. Dieses Problem ist jedoch rein kosmetischer Natur.

Ob Sie also Ihre Hündinnen kastrieren lassen, sollte nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile erfolgen. Ihr Tierarzt berät Sie in dieser Frage gerne.

 

© Christian Bank (Tierarzt)

Kleintierpraxis Dr. Lewitschek