Implantat – Festsitzende Zähne Teil 1

Implantat – Festsitzende Zähne Teil 1

Mehr Lebensqualität
„Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen“, so konstatierten bereits unsere Vorfahren. In der Tat spielen Essen und Trinken in der heutigen Zeit eine größere Rolle, als nur die Ernährung zu gewährleisten. Essen und Trinken ist Genuss, Lifestyle und definiert Lebensqualität. Feste und schöne Zähne sind Voraussetzung dafür, zudem aber auch Schönheits- und letztlich auch Statussymbol.




Während die Implantologie in den 60er und 70er Jahren erste Therapiekonzepte entwickelte, verließ sie in den 80er Jahren endgültig die Experimentierphase und wurde zur etablierten Teildisziplin der Medizin. Heute ist es möglich bei allen Patienten mit Implantaten einen festsitzenden und ästhetisch ansprechenden Zahnersatz zu schaffen. Die früher oft genannten Kontraindikationen wie Diabetes, Osteoporose und Alter haben heute nur noch eine Bedeutung für die Wahl der Therapiekonzeption. Auch Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immunerkrankungen können mit Implantaten versorgt werden – der Aufwand ist nur etwas größer. Ein häufig auftretendes Problem, ist ein zu geringes Knochenangebot als Folge einer Atrophie (Knochenabbau). Hier muss mit Knochentransplantaten aus anderen Körperregionen, mit ortsständigem Knochen, Knochenersatzmaterialien oder gezüchtetem Knochen oder auch mit lokal vermehrtem Knochen (Distraktion) gearbeitet werden.

 

Der ärztliche Spezialist für die operativen Maßnahmen am Kiefer ist der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg, der als einziger implantologisch tätige Arzt, in einer mehrjährigen Facharztausbildung, die Technik der Knochentransplantatentnahme und -verpflanzung, sowie -distraktion erlernt hat. Patienten werden in aller Regel von ihrem Zahnarzt oder Oralchirurgen zum Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen überwiesen (z. B. nach der Zahnentfernung oder dem Zahnverlust) oder suchen diesen sofort auf. Die Wahl des geeigneten Verfahrens erfolgt dann erst in einem Beratungsgespräch, da der MKG-Chirurg der einzige Arzt ist, der alle Verfahren beherrscht und durchführen darf.




Wichtig ist auch die Entscheidung, ob der Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird. Oftmals gibt erst ein kurzer stationärer Aufenthalt mit einem Eingriff in Narkose dem Patienten die nötige Sicherheit und gewährleistet mittels i. v.- Antibiose und engmaschigen Kontrollen den Behandlungserfolg. Auch wenn ein Eingriff primär ambulant geplant ist, sollte man bei größeren implantologischen Maßnahmen immer nachfragen, ob der Operateur auch in einem Krankenhaus arbeitet und damit die Möglichkeit zur stationären Behandlung im Komplikationsfall besteht, denn nichts ist unangenehmer als mitten in der Behandlung den Arzt wechseln zu müssen.

Implantate sind heute Routine. Eine Implantation bleibt aber ein operativer Eingriff und auch eine Blindarmentfernung oder Gallenblasen-OP lassen Sie nicht von Ihrem Hausarzt durchführen – die Wahl des ärztlichen Spezialisten und des geeigneten Zentrums ist bei Operationen das Wichtigste.

Dr. med. Dr. med. dent. Michael Th. Stepke
Ärztlicher Direktor der
EURION-Klinik Frankfurt/Main
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Funktionsanalyse,
Implantologie,
Kosmetische Chirurgie