Behandlung der Parodontose

Behandlung bei Parodontose

Die Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates. Umgangssprachlich spricht man hier von Zahnfleisch- oder Knochenabbau, Zahnfleischentzündung, Zahnbetterkrankung oder ähnlichem.

Grundsätzlich handelt es sich um entzündlich degenerative Erkrankungen des Zahnhalteapparates und der angrenzenden Strukturen. Diese Erkrankungen führen entweder akut oder chronisch zu Zahnlockerungen, Entzündungen, Eiteransammlungen und schließlich zum Zahnverlust. Es handelt sich in aller Regel um chronische Entzündungen, die zu Knochenabbau, Degeneration des Zahnhalteapparates, Zahnfleischentzündung, Zahnfleischbluten und ähnlichem führen. Aufpassen muss man jedoch besonders dann, wenn diese Symptome bei jugendlichen Patienten auftreten. In diesem Fall kann es sich unter Umständen um die sehr aggressive, die sog. juvenile Parodontitis handeln. Sie betrifft manchmal schon Jugendliche im Alter von zwanzig Jahren und führt bei Ausbleiben einer suffizienten Behandlung zu Zahnverlust.

In der Therapie der Parodontose, vor allen Dingen der chronischen Zahnbetterkrankung, unterscheidet man unterschiedliche Phasen. Man differenziert zwischen der sog. Vorbehandlung, bei der es sich um die Entfernung oberflächlicher Ablagerungen an den Zähnen handelt und der Phase der Diagnostik, d. h. der Taschentiefenmessung nach Abklingen der akuten frühen Entzündung und der eigentlichen Therapie der Parodontose, nämlich der subgingivalen Konkremententfernung. Hier handelt es sich um die Kürettage von tiefen Zahnsteinablagerungen, den sog. Konkrementen. Unter Kronkrementen versteht man Zahnsteinablagerungen unterhalb des Zahnfleisches. Diese Ablagerungen führen zu Entzündungen des Zahnhalteapparates, zum Zahnfleischrückgang und gegebenenfalls auch zum Knochenabbau. Folge dessen ist dann eine Zahnlockerung. Diese Konkremente sollten unbedingt regelmäßig entfernt werden. Dieses kann in Form einer offenen Kürettage geschehen.

Darunter versteht man die Darstellung der Veränderungen nach Abschieben des Zahnfleisches und die Entfernung der Konkremente unter Sicht. Dieses Verfahren ist vor allen Dingen dann angezeigt, wenn die Taschentiefen bereits sehr fortgeschritten sind. Es handelt sich auch um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ab einer Taschentiefe von 5,5 mm. Diese Parodontosebehandlung ist, wenn Sie vom Spezialisten, so z. B. dem Facharzt durchgeführt wird, eine geplante, wenig schmerzhafte und nicht sehr belastende Therapie. Dieses steht im krassen Gegensatz zu dem, was vielfach Patienten schon gehört haben. Leider wurde in der Vergangenheit oftmals Zahnfleisch "weggeschnitten, weggebrannt oder gar weggelasert".

Derartiges drastisches Vorgehen verkennt das grundsätzliche Prinzip, das allem ärztlichen oder zahnärztlichen Handeln zu Grunde liegen sollte, das sog. nihil nocere, d. h. dass man mit einer Therapie niemals Schaden anrichten sollte. Das "Wegschneiden oder Wegbrennen" von Zahnfleisch führt aber zu freiliegenden Zahnhälsen oder auch zur Entstehung von sog. black wholes, d. h. sog. schwarzen Dreiecken zwischen den Zähnen, die sich dort abbilden wo ehemals Zahnfleisch war, den weggeschnitten wurde und sich dann nicht mehr nachbildet.

Durch eine sorgfältige und gezielte Therapie lassen sich also die Konkremente entfernen, die Zahnfleischentzündung geht dann zurück und das Zahnfleisch legt sich wieder in seiner alten Position dem Zahn an. Auf diese Weise kann der Teufelskreis zwischen Zahnfleischbluten, Schmerzen, fehlender Reinigung, Zahnlockerung und Zahnausfall durchbrochen werden und die degenerative Veränderung suffizient therapiert werden. Wichtig ist hierbei aber die standardisierte Therapieeinleitung mit der Einhaltung der notwendigen Behandlungsschritte, nämlich 1. Vorbehandlung, 2. Diagnostik und 3. Therapie.

Sollte Sie also einmal schon Zahnfleischbluten bemerkt haben, oder gar unter Zahnwanderungen oder Zahnverschiebungen leiden, ist es dringend angezeigt, den Facharzt für Mund-, Kieferchirurgie aufzusuchen und sich hier umfassend beraten und behandeln zu lassen.